Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, steigt das Konfliktpotenzial. Daran kann auch das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) nichts ändern. Im Gegenteil: Es schafft sogar einige neue Situationen, die zu Streit zwischen den unterschiedlichen Stakeholdern führen können.
Das StaRUG geht zurück auf die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren. Es ist mit Ausnahme einiger weniger Regelungen am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
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